Corona: Allgemeinverfügung zur erweiterten Maskenpflicht im Landkreis Harburg verlängert
Pflicht zum Tragen medizinischer Masken im Bereich der Bahnhöfe Winsen und Buchholz, der Buchholzer Adolfsstraße sowie im Bereich des Bahnhofs Ashausen gilt nun bis 31. Mai
Der Landkreis Harburg verlängert die gültige erweiterte Maskenpflicht im Landkreis Harburg bis 31. Mai 2021. Bis dahin muss im Bereich der Bahnhöfe Winsen und Buchholz, der Buchholzer Adolfstraße sowie im Bereich des Bahnhofs Ashausen (Gemeinde Stelle) medizinische Masken (mindestens OP-Masken oder aber Masken der Standards FFP2 und KN95/N95) getragen werden.
Das Corona-Virus führt für die Menschen im Landkreis zu starken Einschränkungen. Halten Sie sich an die Vorgaben: Nur so können wir die Menschen im Landkreis Harburg schützen, das Gesundheitssystem am Laufen halten und die Ausbreitung des Virus verlangsamen! © Bildrechte: CDC/ Alissa Eckert, MS; Dan Higgins, MAM / Public domain Anzeige in Originalgröße 98 KB - 988 x 988 Das Tragen medizinischer Masken auf Wochenmärkten ist bereits durch die aktuelle niedersächsische Coronaverordnung vorgeschrieben.
Diese Pflicht gilt nicht für Personen, die aufgrund ihrer gesundheitlichen Beeinträchtigung oder Behinderung keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen können. Der ärztliche Nachweis einer Befreiung muss mitgeführt werden. Kinder zwischen dem 6. und dem 15. Geburtstag müssen, wie in der niedersächsischen Corona-Verordnung geregelt, nur einfache Mund-Nasen-Bedeckungen („Alltagsmasken“) tragen.
Alle wichtigen Informationen zur Corona-Pandemie im Landkreis Harburg finden Sie unter www.landkreis-harburg.de/corona. Die derzeit gültigen Corona-Regeln auf Grundlage der Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen finden sich unter www.landkreis-harburg.de/corona-regeln .
