Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Stelle hat in seiner Sitzung am 24.06.2020 die öffentliche Auslegung des Entwurfes des Lärmaktionsplanes beschlossen.
Die Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25.06.2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm (=Umgebungslärmrichtlinie) sowie § 47d des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) verpflichten die Gemeinden zur Aufstellung von Lärmaktionsplänen.
Danach haben die Gemeinden Lärmaktionspläne aufzustellen, wenn in der Nähe von Hauptverkehrsstraßen, die ein Verkehrsaufkommen von über drei Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr haben, Lärmprobleme bestehen.
Nach der Definition „Hauptverkehrsstraße“ sind dieses im Gemeindegebiet die Autobahn A 39 sowie die Landesstraße L 217 (Autobahnzubringer Winsen zur Auffahrt Winsen-West).
Um einen tatsächlichen Mehrwert für die Gemeinde Stelle zu haben, hat die Gemeinde auf freiwilliger Basis auch die Lärmprobleme bzw. Lärmauswirkungen an den Kreisstraßen K 1, K 8, K 22 und K 86 betrachtet und die Ergebnisse im Entwurf des Lärmaktionsplanes berücksichtigt.
Der Entwurf des Lärmaktionsplanes liegt in der Zeit vom
13. Juli 2020 bis einschließlich 14. August 2020
im Rathaus (Zimmer 25) der Gemeinde Stelle, Unter den Linden 18, 21435 Stelle zu den
Öffnungszeiten
Montag, Mittwoch und Freitag in der Zeit von 8:30 – 15:00 Uhr,
Dienstag in der Zeit von 7:00 – 15:00 Uhr,
Donnerstag in der Zeit von 8:30 – 12:00 Uhr und von 14:00 – 18:00 Uhr,
- Samstag im Monat in der Zeit von 8:30 – 12:00 Uhr und
nach Vereinbarung (Tel.: 04174/ 61-0 oder post@gemeindestelle.de)
öffentlich zur allgemeinen Einsicht aus.
Im Hinblick auf den Schutz vor Neuinfektionen mit dem Corona-Virus wird den Personen, die in die o.g. Unterlagen Einsicht nehmen und / oder Bedenken und Anregungen vorbringen möchten, nach vorherigem Klingeln an der Eingangstür des Rathauses, Unter den Linden 18, 21435 Stelle, Einlass gewährt. Ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Personen, die nicht in einer gemeinsamen Wohnung wohnen, ist einzuhalten. Es wird empfohlen, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.
Zusätzlich können die Unterlagen auf der Homepage der Gemeinde Stelle unter folgendem Link abgerufen werden: www.gemeinde-stelle.de.
Während der Öffentlichkeitsbeteiligung können von jedermann Anregungen und Bedenken schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Lärmaktionsplan unberücksichtigt bleiben können.
Stelle, den 26.06.2020
ste/ed