Vorlage - DS-Nr. XVII/049-18
Betreff: |
Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Sondergebiet Logistikzentrum Fachenfelde-Süd"; Abwägungen und Satzungsbeschluss |
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Vorlage |
Verfasser: | T. Hirt |
Federführend: | Fachbereich Bauen und Umwelt |
Bearbeiter/-in: | Schmidt, Mareike |
Beratungsfolge: |
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Sachverhalt:
Das Verfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Sondergebiet Logistikzentrum Fachenfelde – Süd“ hat bislang folgende Verfahrensschritte durchlaufen:
Die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange fand jeweils parallel dazu statt.
Die Abwägung und Beschlussfassung der Verfahrensschritte 2 und 3 hat im Ortsentwicklungs-, Energie- und Wirtschaftsförderungsausschuss am 17.06.2020 stattgefunden. Für die danach erforderliche erneute eingeschränkte Offenlage (Inhalte siehe unten) wurden nunmehr Abwägungsvorschläge erarbeitet, die in der DS-Nr. XVII/049-18 als Anlage 1 aufgeführt sind. Hierbei sind aus den Eingaben thematisch folgende Schwerpunkte[1] zu benennen:
Raumordnung | - Belange der Siedlungsentwicklung, kulturelle Sachgüter und Waldabstand in der Abwägung berücksichtigen.
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Bauordnung | - Geschossigkeit
- Vermaßung der Baugrenzen
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Verkehr | |
AS Maschen | - Leistungsfähigkeit der AS Maschen
- Gutachterliche Bewertung
- Leistungsfähigkeit in der Prognose
- Umsetzung der Maßnahmen garantiert
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Allg. Verkehrsentwicklung | - Betrachtungshorizont
- Rechnerische Bewertung vs. tatsächliche Beobachtungen
- Eingangsdaten/ Bezugsgrößen nicht nachvollziehbar
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Vorhabeninduzierte Verkehrszahlen | - Keine Worst-Case-Darstellung
- In Fragestellung des antizyklischen Fahrverhaltens
- Mangelnde Bewertung durch die Schließung des Zentrallagers Beverstedt
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Brandschutz | - Zuständigkeit der Feuerwehr Gemeinde Stelle
- Bereitstellung der ausreichenden Löschwassermenge (Trinkwasserleitung)
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Auswirkungen der Bauphase | - Lärm; Luftschadstoffe
- Baustellenverkehre
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Artenschutz | - Betriebsbedingte Auswirkungen für Vögel nicht untersucht
- Unterlagen zur Umsetzung der Ameisenhügel fehlen
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Feldgrille | - Bedenken zur Erhebung / Anzahl der erfassten Individuen/ Zeitraum
- Ausgleichsflächen/ Ersatzlebensräume
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Fledermäuse | CEF Maßnahmen entsprechen nicht dem aktuellen wissenschaftlichen Stand |
Waldvögel | Eignung für Brutquartiere in der Umgebung wird in frage gestellt |
Nachtfalter | Erfassung der Ausgangssituation fehlt |
Lärm | - Eingangsdaten nicht nachvollziehbar
- Zweifel an der Genauigkeit der Prognose
- Fehlende Zuschläge für Impulshaltigkeit
- Tieffrequenter Schall nicht berücksichtigt
- Lärmaktionsplan
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Naturschutzrechtliche Befreiung | - Rechtswidrige Erteilung
- Errichtung des KVP in der Form unzulässig
- Begründung des überwiegenden öffentlichen Interesses kann nicht nachvollzogen werden
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Auslegungsunterlagen | Nicht nachvollziehbar/ Reihenfolge/ Nummerierung / Datenschutz |
Überwachung und Monitoring | Frage der Kontrolle und Überwachung bezogen auf die Schutzgüter |
Zeitablauf | Frage des zeitlichen Ablauf der Errichtung des Kreisverkehrsplatzes und des Zentrallagers |
Durchführungsvertrag | Bitte um Veröffentlichung |
Inhalte der Stellungnahmen bezogen sich weitgehend auf die gutachterlichen Beiträge und weniger auf die Inhalte des Bebauungsplans.
Die in der erneuten eingeschränkten Auslegung in der Planzeichnung rot markierten Änderungen wurden übernommen. Dies waren:
- Redaktionelle Übernahme der Anbauverbotszone / Ein- und Ausfahrtverbot
- Übernahme der zu erhaltenden Bäume innerhalb der privaten Grünfläche „Waldsaum“.
Zudem wurden die Angaben zum Verkehr und Lärm aufgrund der Schließung des Zentrallagers Beverstedt überarbeitet und die gutachterliche Stellungnahme zum Fund der Feldgrille integriert.
Aufgrund der Stellungnahme des Betriebes Abwasserbeseitigung (Landkreis Harburg) wird nunmehr zusätzlich eine klarstellende Ergänzung der Geschossigkeit (I und II) mittels sog. Knödellinie (Abgrenzung unterschiedlicher Nutzungen) vorgenommen. Da der Bebauungsplan als vorhabenbezogener Bebauungsplan durchgeführt wird, ist nach Vorhabenplan die Geschossigkeit bereits vorgegeben, jedoch nicht in der Planzeichnung aufgeführt. Dies wird mit dem Planeinschrieb I und II innerhalb des Baufensters ergänzt. Die Grundzüge der Planung werden nicht berührt, hiervon wird keine Betroffenheit ausgelöst, das Einverständnis des Vorhabenträgers liegt vor.


Zusätzlich wurde eine Vermaßung der Baugrenzen eingefügt.
Der Durchführungsvertrag als Bestandteil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Sondergebiet Logistikzentrum Fachenfelde – Süd“ wurde im Verwaltungsausschuss am 24.06.2020 und am 02.09.2020 beraten und gebilligt.
[1] Die Aufzählung dient der Übersicht und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und entspricht keiner Wertung/ Reihenfolge oder ähnlichem
Beschlussvorschlag:
- Die Eingaben aus der erneuten eingeschränkten Beteiligung gem. § 4a Abs. 3 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Eingaben aus den vorangegangenen Beteiligungsschritten werden entsprechend den Abwägungsvorschlägen in den Abwägungstabellen abgewogen.
- Der vorhabenbezogene Bebauungsplan „Sondergebiet Logistikzentrum Fachenfelde – Süd“ (Stand: Satzungsbeschluss) bestehend aus der Planzeichnung (mit textlichen Festsetzungen) und dem Vorhaben- und Erschließungsplan (mit Ansichten / Geländeschnitten) und die Begründung mit Umweltbericht werden gebilligt.
- Der vorhabenbezogene Bebauungsplan „Sondergebiet Logistikzentrum Fachenfelde – Süd“ (Stand: Satzungsbeschluss) bestehend aus der Planzeichnung (mit textlichen Festsetzungen) und dem Vorhaben- und Erschließungsplan (mit Ansichten / Geländeschnitten) wird als Satzung gem. § 10 BauGB beschlossen.
Anlage/n:
- Abwägung der erneuten eingeschränkten Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung (gem. § 4a (3) BauGB)
- Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen und Verfahrensvermerken (Stand: Satzungsbeschluss)
- Vorhaben- und Erschließungsplan mit Ansichten / Geländeschnitten
- Begründung mit Umweltbericht (Stand: Satzungsbeschluss) mit kenntlich gemachten Änderungen und Anlage Entwurf Kreisverkehrsplatz
- Würdigung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung (gem. § 3 (1) und § 4 (1) BauGB)
- Abwägung aus der öffentlichen Auslegung und formellen Behörden-Beteiligung (gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
- Abwägung aus der erneuten öffentlichen Auslegung und Behörden-Beteiligung gem. § 4a (3) BauGB