Vorlage - DS-Nr. XVII/439
Sachverhalt:
Die Gemeinde Stelle ist verpflichtet, die Abfuhr und Entsorgung von Fäkalschlamm und Abwasser aus Kleinkläranlagen und abflusslosen Sammelgruben zu veranlassen. Hierfür bedient sich die Gemeinde einer Fachfirma. Der Entsorgungsvertrag mit der Firma hanseWasser GmbH, Bremen endet am 31.12.2020. Für den Zeitraum 01.01.2021-31.12.2022 ist eine beschränkte Ausschreibung über die zentrale Vergabestelle des Landkreis Harburg erfolgt. Im Rahmen der Ausschreibung haben 2 Firmen die Ausschreibungsunterlagen angefordert und ein Angebot abgegeben. Dies wurde geprüft und der Auftrag an Firma Ex-Rohr GmbH, Barsbüttel vergeben. Die Kosten für die Entsorgung werden sich im Vergleich zu den Vorjahren durch den niedrigeren Preis für die Abfuhren und Reduzierung der Abfuhrmengen aber etwas erhöhte Personalkosten verändern.
Die derzeitige und zukünftige Gebührenkalkulation stellt sich wie folgt dar:
Die Gebührenkalkulation vom 19.11.2020 für die Jahre 2021 / 2022 ist beigefügt. Die notwendig Anpassung der Benutzungsgebühren erfordert die Änderung der Grundstücksabwasseranlagen- und Gebührensatzung vom 11.06.2009, hier § 10 -Benutzungsgebühren. Als Anlage 2 ist die 7. Änderungssatzung beigefügt.
Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt die 7. Änderungssatzung zur Satzung der Gemeinde Stelle über die Beseitigung von Abwasser aus Grundstücksabwasseranlagen und die Erhebung von Benutzungsgebühren mit Inkrafttreten zum 01.01.2021.
Anlage/n:
Anlage 1: Gebührenkalkulation Anlage 2: 7. Änderungssatzung
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Veranstaltungstermine in Stelle
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