Vorlage - S-Nr. XVII/393-04-04
Sachverhalt: Der Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes 2021 wurde zwischenzeitlich in allen Fachausschüssen behandelt. Die Ergebnisse dieser Beratungen sind in die beigefügte 5. Änderungsliste, Stand: 19.11.2020, eingearbeitet worden.
In der Finanzausschusssitzung am 18.11.2020 wurden die nachstehenden Änderungen vor-genommen:
Ergebnishaushalt
1. Steuern und ähnliche Abgaben Gemeindeanteil an der Einkommensteuer 6.610.000 € (-340.000 €) Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer 624.800 € (+164.800 €)
7. Kostenerstattungen und Kostenumlagen Erstattungen für Kompensationsmaßnahmen 430.000 € (+430.000 €)
Die ordentlichen Erträge haben sich dadurch auf 17.823.000 € erhöht.
15. Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen Erwerb von Büromöbeln (Rathaus) 7.500 € (+3.000 €) Umsetzung von Kompensationsmaßnahmen 57.500 € (+55.400 €)
18. Transferaufwendungen Förderung Neupflanzung/Pflege Vorgärten 5.000 € (+5.000 €) mit Sperrvermerk zugunsten des BauA
19. Sonstige ordentlichen Aufwendungen Erstattungen an das Rechenzentrum KDO 159.400 € (+5.000 €) Kosten der Vergabestelle 37.000 € (+2.000 €)
Die ordentlichen Aufwendungen haben sich dadurch auf 18.436.000 € erhöht, sodass der Fehlbetrag im ordentlichen Ergebnis 613.000 € beträgt.
Wie bereits berichtet, werden die Kaufpreiszahlungen aus dem Verkauf der Baugrundstücke Grasweg-West II nicht vollständig im Haushaltsjahr 2020 bei der Gemeinde eingehen werden. Die für 2021 erwarteten Restkaufpreise werden im Finanzhaushalt in Zeile 21 "Veräußerung von Sachvermögen" eingeplant. Der Unterschiedsbetrag zwischen dem Buchwert der Grundstücke in der Bilanz und dem tatsächlichem Kaufpreis ist als außerordentlicher Ertrag zu planen. Auch für die nunmehr für 2021 vorzusehende Veräußerung "Unter den Linden-West" ist haushalts-rechtlich entsprechend vorzugehen. Somit ergeben sich folgende einzuplanenden Ansätze:
22. außerordentliche Erträge Grundstücksveräußerung Unter den Linden-West 300.000 € (+300.000 €) Grundstücksveräußerung Grasweg-West II 600.000 € (+600.000 €)
Bei unverändertem außerordentlichen Aufwand von 500 € ergibt sich dadurch ein Über-schuss aus dem außerordentlichem Ergebnis in Höhe von 899.500 €.
Damit ist der Fehlbetrag des ordentlichen Ergebnisses ausgeglichen und der Haushaltsplan 2021 schließt nach dem jetzigen Beratungsstand mit einem Überschuss von 286.500 € ab.
Finanzhaushalt
Die oben aufgeführten Änderungen des ordentlichen Ergebnishaushaltes finden sich entsprechend im Finanzhaushalt bei den Einzahlungen bzw. Auszahlungen für laufende Verwaltungstätigkeiten wieder.
Der Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit ist mit -498.300 € weiterhin deutlich negativ.
Im Finanzhaushalt haben sich darüber hinaus die nachstehenden Änderungen bei den Einzahlungen für Investitionstätigkeit ergeben:
19. Zuwendungen für Investitionstätigkeit Erstattung für den Erwerb von Ökopunkten 84.100 € (+84.100 €)
21. Veräußerung von Sachvermögen Grundstücke Unter den Linden-West 600.000 € (+600.000 €) Grundstücke Grasweg-West II 1.400.000 € (+1.400.000 €)
Nach dem jetzigen Beratungsstand weist der Finanzhaushalt einen geringen Finanzmittel-überschuss aus.
Beschlussvorschlag: Die Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 wird entsprechend dem vorliegenden Entwurf in der Fassung der 5. Änderungsliste, Stand 19.11.2020 - sowie der heute vorgenommenen Änderungen -
a) im Ergebnishaushalt b) im Finanzhaushalt c) im Investitionsprogramm
beschlossen.
Anlage/n: - 5. Änderungsliste, Stand 19.11.2020 einschl. geänderter Übersicht über die Übertragungs- und Sperrvermerke - Investitionsprogramm in der Fassung der 5. Änderungsliste
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