Vorlage - DS-Nr. XVII/345-03
Sachverhalt: Die Verwaltung stellte im Rahmen der Diskussion zur Erhöhung der Sicherheit an der Kreuzung „Bardenweg/Unter den Linden“ einen Antrag beim Landkreis Harburg. Beantragt wurde eine Tempo-30-Zone zwischen dem Ortseingangsschild und dem Kreisverkehrsplatz an der K86. Der Antrag wurde damit begründet, dass die Verkehrssicherheit durch die unübersichtliche Bebauung, insbesondere im Kreuzungsbereich, nicht gegeben sei.
Der Landkreis lehnte diesen Antrag mit Schreiben vom 30. September 2020 ab. Begründet wurde dies damit, dass keiner der bisher registrierten Verkehrsunfälle auf eine zu hohe Geschwindigkeit abgeleitet werden kann. Ein Abweichen von der aktuell zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h kann laut dem Landkreis nur angeordnet werden, wenn eine besondere Gefahrenlage vorliegt. Dies kann starkes Gefälle, enge Kurven, ein unübersichtlicher Fahrbahnverlauf oder eine schmale Fahrbahn in Verbindung mit hohem Fußgängeraufkommen, vor allem von besonders schutzbedürftigen Personen sein oder auch unzureichender Gehwegausbau. Aus Sicht des Landkreises liegt keiner dieser besonderen Umstände hier vor.
Des Weiteren wird auf § 3 Abs. 1 und 2a StVO hingewiesen. Dort heißt es, wer ein Fahrzeug führt, darf nur so schnell fahren, dass das Fahrzeug ständig beherrscht wird. Die Geschwindigkeit ist insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht – und Wetterverhältnissen sowie den persönlichen Fähigkeiten und Fahrzeugeigenschaften anzupassen. Wer ein Fahrzeug führt, muss sich durch Verminderung der Fahrgeschwindigkeit und durch Bremsbereitschaft so verhalten, dass eine Gefährdung schwacher Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist.
Auf den Fußgängerweg wird ausreichend und rechtzeitig hingewiesen und das Überqueren wird als sicher gehalten, so der Landkreis. Das Überqueren wird darüber hinaus an Schultagen durch ehrenamtliche Elternlotsen unterstützt.
Eine vorgenommene Verkehrsmessung vom 27.08.2020 bis 04.09.2020 durch die Gemeindeverwaltung ergab, dass 85% der Verkehrsteilnehmer nicht schneller als 55 km/h in diesem Kreuzungsbereich fuhren. Der Landkreis bewertete diese Zahlen als sehr moderat und unbedenklich. Der Landkreis wird seinerseits ebenfalls mobile Messanlagen aufstellen wollen. Ein Zeitpunkt ist vom zuständigen Kollegen noch nicht genannt worden.
Auch die Errichtung eines Minikreisels wird nicht befürwortet, da auf Grund des geringen Außendurchmessers die Kreisinsel gerade überfahren werden könnte. Ein Minikreisel sei für klassifizierte Straßen, wie die Kreisstraße 22, nicht geeignet.
Des Weiteren wird eine Umrüstung des Fußgängerüberweges in eine Lichtsignalanlage für nicht erforderlich gehalten. Es ist fraglich, ob eine Anlage sicherer ist, als ein gut einsehbarer Fußgängerüberweg. Für die Kosten einer Umrüstung müsse die Gemeinde aufkommen. Eine Anschaffung wird nach Rücksprache mit dem Straßenbaulastträger auf circa 30.000 Euro geschätzt.
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