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Vorlage - DS-Nr. XVII/377  

Betreff: Jahresrechnung 2012 mit Rechenschaftsbericht (Neufassung)
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:D. Ninnemann
Federführend:Fachbereich Finanzservice Bearbeiter/-in: Ninnemann, Dagmar
Beratungsfolge:
Finanzausschuss
08.06.2020 
13. Sitzung des Finanzausschusses (offen)   
Verwaltungsausschuss
24.06.2020    50. Sitzung des Verwaltungsausschusses (nicht öffentlich)      
Rat
13.07.2020 
17. Sitzung des Gemeinderates ungeändert beschlossen   

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Sachverhalt:

Nach § 128 Abs. 1 NKomVG hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr einen Jahresabschluss aufzustellen, der den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung entspricht.

 

Während der Haushaltsplan die auf die Zukunft gerichtete Planung für die Aufgabenerledigung beinhaltet, soll der Jahresabschluss nach Ablauf des Haushaltsjahres den Verlauf des Haushaltsjahres in tatsächlichen Ergebnissen aufzeigen. Zusätzlich zu den Komponenten des Haushaltsplanes enthält der Jahresabschluss eine Bilanz als stichtagsbezogene Auswertung des Gemeindevermögens.

 

Mit der DS-Nr. XVI/215 wurde die vor der Prüfung der Ersten Eröffnungsbilanz 2012 (EÖB) erstellte Jahresrechnung 2012 mit Rechenschaftsbericht vorgelegt und vom Rat am 07.05.2014 zur Kenntnis genommen und beschlossen, dass das Jahresergebnis der Rücklage des ordentlichen bzw. außerordentlichen Ergebnisses zugeführt wird. Gleichzeitig wurde die Entscheidung über die Entlastung des Bürgermeisters bis nach der Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt (RPA) zurückgestellt.

 

 

Im Zusammenhang mit der Überarbeitung der Unterlagen zur EÖB haben sich Änderungen der Bilanzpositionen Sachvermögen, Reinvermögen und Nettoposition ergeben, die auch zu Veränderungen in der Ergebnisrechnung bei den Abschreibungen und den außerordentlichen Erträgen und somit auch beim Jahresergebnis führen.

 

 

Daher wird anliegend eine Neufassung der Jahresrechnung einschließlich Rechenschaftsbericht für das Jahr 2012 vorgelegt.

 

Der Jahresabschluss schließt im Ergebnishaushalt mit einem Überschuss von insgesamt 956.799,54 € ab. Hiervon entfallen auf das

  • Ordentliche Ergebnis              627.439,46 €
  • Außerordentliche Ergebnis              329.360,08 €.

Die vorgenannten Überschüsse sollen der Überschussrücklage zugeführt werden.

Hierfür ist ein entsprechender Ratsbeschluss nach § 58 Abs. 1 Nr. 10 NKomVG erforderlich.

 

Die Jahresrechnung ist vor der Entlastung durch das RPA zu prüfen.

 

Der durch das RPA geprüfte Jahresabschluss wird nach § 129 Abs. 1 NKomVG vom Bürgermeister mit dem Schlussbericht der Rechnungsprüfung und einer Stellungnahme hierzu dem Rat vorgelegt.

 

Danach kann der Rat über den Jahresabschluss und die Entlastung des Bürgermeisters beschließen.

 

Da der Jahresabschluss noch nicht geprüft wurde, können die entsprechenden Beschlüsse noch nicht gefasst werden.

 

 

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Beschlussvorschlag:

  1. Die vorliegende Jahresrechnung mit dem Rechenschaftsbericht für 2012 wird zur Kenntnis genommen und dem RPA zur Prüfung vorgelegt.
  2. Das Jahresergebnis wird der Rücklage des ordentlichen bzw. außerordentlichen Ergebnisses zugeführt.

 

 

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Anlage/n:

Jahresrechnung 2012 mit Rechenschaftsbericht

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Jahresrechnung 2012 mit Rechenschaftsbericht (1946 KB)      
Stammbaum:
DS-Nr. XVII/377   Jahresrechnung 2012 mit Rechenschaftsbericht (Neufassung)   Fachbereich Finanzservice   Vorlage
DS-Nr. XVII/377-01   Jahresabschluss 2012 mit Rechenschaftsbericht; Entlastung des Bürgermeisters   Fachbereich Zentraler Service und Finanzen   Vorlage

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