Auszug - 7. Flächennutzungsplanänderung "Lebensmitteleinzelhandel am Büllhorner Weg" in Ashausen; 1. Beschlussfassung über die während der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4Abs. 2 BauGB vorgebrachten Anregungen 2. Billigung des Flächennutzungsplanentwurfs und Begründung mit Umweltbericht 3. Beschlussfassung über die Flächennutzungsplanänderung nach § 10 BauGB (Feststellungsbeschluss)
Ratsvorsitzender Ziegler erklärt, vom 16.07.2020 bis zum 04.09.2020 hat die förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur 7. Flächennutzungsplanänderung stattgefunden. Die eingegangenen Stellungnahmen wurden abgewogen.
Der Ortsentwicklungsausschuss und der Verwaltungsausschuss haben in ihren Sitzungen am 09.11.2020 und 11.11.2020 den Beschlussvorschlag mehrheitlich empfohlen.
Ratsmitglied Frau Schenk hat wegen der erheblichen Anzahl an Bäumen, die entfernt werden sollen und die zusätzliche Versieglung der Flächen Bedenken gegen das Vorhaben.
Ratsmitglied Hanke erklärt, der Investor habe mehrere Entwürfe mit integrierten Wohnungen auf dem Dach des Nahversorgers angefertigt. Die Mehrheit der Ratsmitglieder habe sich wegen des voluminösen Baukörpers gegen die Wohnbebauung entschieden. Ratsmitglied Hanke spricht sich für die Wohnbebauung aus. Es werde dringend mehr Wohnraum benötigt. Hier würde sich eine Gelegenheit bieten. Der Investor wäre bereit, zusätzlichen Wohnraum zu schaffen.
Ratsmitglied Spaude führt aus, der Entwurf mit der zusätzlichen Wohnbebauung auf dem Dach sei nicht umsetzbar gewesen. Das Gebäude würde über die Maße in die Höhe gehen und nicht in den Ort passen. Zudem gebe es hier eine Gestaltungssatzung.
Ratsmitglied Hanke weist darauf hin, dass durch eine Wohnbebauung auf dem Nahversorger keine zusätzliche Versiegelung stattfindet. Die Höhe des Gebäudes hätte die angrenzenden Gebäude nicht überschritten.
Ratsmitglied Henke findet den Entwurf mit der Wohnbebauung erdrückend. Der Gebäudekomplex passe nicht in die Umgebung. Ebenso wäre durch eine zusätzliche Wohnbebauung mehr Grünfläche versiegelt worden. Für die jetzige Planung des Nahversorgers wird lediglich die bereits versiegelte Fläche genutzt.
Ratsvorsitzender Ziegler lässt über den Beschlussvorschlag abstimmen.
Beschluss:
Abstimmungsergebnis: 1. 19 Ja-Stimmen 4 Enthaltungen 2. 19 Ja-Stimmen 4 Enthaltungen 3. 19 Ja-Stimmen 4 Enthaltungen
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