Passwesen
Ausweis dabei?Bitte denken Sie daran, einen gültigen Ausweis mitzubringen, wenn Sie ins Rathaus kommen. Viele Dienstleistungen im Rathaus setzen voraus, dass die Gemeindemitarbeiter Ihre Identität feststellen. Darum ist es notwendig, dass Sie einen gültigen Ausweis mitbringen. Sollten Sie zur Zeit keinen besitzen, bringen Sie bitte Ihre Geburtsurkunde oder Abstammungsurkunde mit.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Informationen zum neuen Personalausweis finden Sie hinter dem unten aufgeführten Link.
Foto-Mustertafel der Bundesdruckerei
Welches Bild kann ich für meinen neuen Personalausweis bzw. Reisepass verwenden?
Leider kommt es immer wieder vor, dass die Sachbearbeiter aus dem Meldeamt Bürgerinnen und Bürger aufgrund von nicht verwendbaren Bildern für den Personalausweis bzw. Reisepass wieder wegschicken müssen. Um dieses zu vermeiden, hat die Bundesdruckerei auf ihrer Internetseite eine Foto-Mustertafel veröffentlicht. Dort können Sie gegebenenfalls schauen, welche Bilder verwendet werden können bzw. welche nicht für Ihr neues Dokument geeignet sind.
Ausländische Einreisebestimmungen
Was brauche ich zur Einreise in welchem Land? Hier finden Sie beispielhaft einige beliebte Reiseziele!
Die Gemeinde Stelle übernimmt für die Aktualität und Vollständigkeit der hier aufgeführten Einreisebestimmungen keine Gewähr. Abschließende und verbindliche Auskünfte zu den Einreisebestimmungen können nur die zuständigen Botschaften und Konsulate der jeweiligen Staaten erteilen.
Europäische Union:
Um innerhalb der EU verreisen zu können, brauchen Sie lediglich einen gültigen Personalausweis. Auch vorläufige Dokumente werden in der Regel anerkannt, diesbezüglich sollten Sie sich allerdings vor Reiseantritt bei der Gemeindeverwaltung die genauen Bestimmungen des Landes holen.
Spezielle Bestimmungen für Griechenland
Für einen touristischen Aufenthalt bis zu drei Monaten reicht der Personalausweis oder der Reisepass. Vorläufige Personalausweise werden nicht anerkannt. Kinder können mit dem Kinderausweis einreisen.
Informationen zu den zehn neuen Beitrittsländern
Für die zehn neuen Beitrittsländer der EU (Estland, Polen, Lettland, Slowenien, Zypern, Slowakei, Litauen, Tschechien, Ungarn und Malta) wurden ab dem 01. Mai 2004 die Einreisebestimmungen freizügiger. Es gilt seitdem für deutsche Staatsbürger, dass sie nur noch den Personalausweis benötigen. Wir weisen jedoch darauf hin, dass sich die neuen Anwendungen der Einreisebestimmungen an den Grenzen möglicherweise in der Praxis nicht sofort umsetzen lassen.
Außereuropäische Länder:
Für Reisen außerhalb Europas benötigen Sie im allgemeinen einen Reisepass. Die genauen Bestimmungen können Sie in der Gemeindeverwaltung erfragen. Anschließend haben wir hier zwei Beispielländer aufgeführt.
Einreisebestimmungen der USA
Wegen der sich in letzter Zeit häufenden Neuregelungen bzw. Änderungen der Einreisevorschriften der USA wird dringend empfohlen, sich vor einer geplanten Reise in die USA unmittelbar bei der Botschaft über die aktuellen Regelungen zu informieren!
Wichtig: Ab dem 01. Mai 2006 wird der vorläufige maschinenlesbare deutsche Reisepass (grün) nicht mehr für die visumsfreie Einreise in die USA anerkannt. Deutsche, die mit einem vorläufigen deutschen Reisepass in die USA einreisen möchten, benötigen ein Visum. Dies gilt unabhänigig vom Ausstellungsdatum des Passes. Das Visum ist bei der zuständigen US-Botschaft bzw. dem amerikanischen Generalkonsulat zu beantragen.
Für die Einreise benötigt man einen Reisepass, der mindestens für die Dauer des geplanten Aufenthaltes gültig sein muss. Die visafreie Einreise in die USA ist nur noch mit dem maschinenlesbaren Reisepass (bordeauxfarben) möglich. Alle Reisenden, auch Kinder jeglichen Alters (Babys!) benötigen einen eigenen maschinenlesbaren Pass.
Reisepässe, die nach dem 25. Oktober 2005 ausgestellt werden, müssen über ein digitales Lichtbild verfügen. Die maschinenlesbaren deutschen Reisepässe (Europapässe) erfüllen dieses Kriterium bereits und berechtigen weiterhin bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit zur visafreien Einreise in die USA im Rahmen des US-Visa-Walver-Programmes.
Reisepässe, die nach dem 25. Oktober 2006 ausgestellt werden, müssen zusätzlich über biometrische Daten in Chipform verfügen (sog. E-passport).
Seit dem 30. September 2004 wird von allen Reisenden bei Einreise ein digitaler Abdruck der Zeigefinger und ein digitales Porträtphoto gefertigt.
Einreisebestimmungen der Russischen Föderation
Zur Einreise in Russland benötigen Sie einen Reisepass, der noch drei Monate über die Beendigung der Reise hinaus gültig ist. Kinderausweise werden anerkannt, müssen aber ab dem fünften Lebensjahr mit einem Lichtbild versehen sein.
Ansprechpartner/in
Frau Franziska Strietzel![]() | |
Rathaus Gemeinde Stelle, Zimmer 03 Unter den Linden 18 21435 Stelle Telefon: 04174 61-22 Telefax: 04174 61-60 E-Mail: f.strietzel@gemeindestelle.de |
Veranstaltungstermine in Stelle
- läuft bis zum Fr, 31.05.2019Die Kunst zu Gast im Rathaus - Hans-Joachim Kläring stellt ausRathaus Gemeinde StelleKunstWerk Stelle - Verein für Kunst und Kultur e.V.
- Mi, 20.02.2019, 19:00 Uhr7. Sitzung des SchulausschussesBüllerberg 12, 21435 Stelle, Grundschule StelleSchulausschuss
- Mo, 25.02.2019, 19:00 Uhr6. Sitzung des Kultur-, Sozial- und SportausschussesUnter den Linden 18, 21435 Stelle, Rathaus, SitzungszimmerKultur-, Sozial- und Sportausschuss
- Mi, 27.02.2019, 19:00 Uhr16. Sitzung des Ortsentwicklungs-, Energie- und WirtschaftsförderungsausschussesUnter den Linden 18, 21435 Stelle, Rathaus, SitzungszimmerOrtsentwicklungs-, Energie- und Wirtschaftsförderungsausschuss
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