Der EUGH hat entschieden, dass Einwendungen, die nicht innerhalb einer vorgegebenen Einwendungsfrist gemacht werden, nicht mehr aus dem Verfahren ausgeschlossen werden dürfen. Bürgerinnen und Bürger sowie Verbände können daher zum überarbeiteten Wasserantrag der Hamburger Wasserwerke GmbH (HWW) bis zum Erörtungstermin Stellung nehmen, der voraussichtlich im Mai 2016 stattfinden wird.
Kreisrat Dr. Björn Hoppenstedt: „Bisher ließ die Rechtslage eine verlängerte Einwendungsfrist nicht zu. Wir hatten daher die bürgerfreundliche und pragmatische Lösung gewählt, dass Einwendungen, die fristgerecht eingehen, später noch konkretisiert werden können. Das Urteil des Europäischen Gerichtshofes setzen wir nun selbstverständlich um: Einwendungen können ab sofort bis zum Erörterungstermin kommenden Mai ins Verfahren eingebracht werden.“
Aufgrund der geänderten Rechtslage werden auch die Antragsunterlagen länger in den Rathäusern Buchholz, Hanstedt, Hollenstedt, Jesteburg, Neu Wulmstorf, Rosengarten, Salzhausen, Seevetal, Stelle, Tostedt, Amelinghausen, Schneverdingen und Bispingen zur Einsicht ausliegen. Die betroffenen Gemeinden werden durch die Kreisverwaltung informiert und werden die Dauer der Auslegung noch amtlich bekanntmachen. Die Unterlagen können zudem weiterhin im Internet unter www.landkreis-harburg.de/hww heruntergeladen werden.
Hintergrund: Die HWW beantragen, über einen Zeitraum von 30 Jahren 18,4 Millionen Kubikmeter Trinkwasser jährlich zu fördern. Der Landkreis Harburg hat über den Antrag in einem wasserrechtlichen Zulassungsverfahren zu entscheiden und eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen. Abzüglich der Sicherheits- und Trockenzeit-Zuschläge entspricht das einer jährlichen Fördermenge von durchschnittlich 16,1 Millionen Kubikmetern. Die Förderung soll durch den Anschluss der Fassung Schierhorn auf mehr Brunnen als bisher verteilt werden, so dass die beiden Fassungen Nordheide West und Ost entlastet werden.
Alle in der Öffentlichkeitsbeteiligung 2009 eingereichten Einwendungen bleiben weiterhin gültig und müssen nicht erneuert werden. Weitere Einwände können bis zum Erörterungstermin im Mai 2016 schriftlich oder zur Niederschrift in den Rathäusern und im Winsener Kreishaus (Gebäude B, Schlossplatz 6, Zimmer 230) in das Verfahren eingebracht werden. E-Mails sind nicht zulässig. Nach Abschluss der Öffentlichkeitsbeteiligung werden die Stellungnahmen und Einwendungen in einem Erörterungstermin behandelt – die Kreisverwaltung gibt den genauen Termin rechtzeitig bekannt.
In der Gemeinde Stelle liegen die Unterlagen im Rathaus, Zimmer 23 bei Frau Taake aus. Die Öffnungszeiten des Rathauses finden Sie unter dem unten aufgeführten Link.