Bekanntmachung Nr. 11/2011
Öffentliche Auslegung des Planfeststellungsbeschlusses über die NEL (Norddeutsche Erdgasleitung) im Steller Rathaus.
Der Planfeststellungsbeschluss über die NEL einschließlich der zugehörigen Planunterlagen liegt im Steller Rathaus, Raum 27 (2. Obergeschoss), in der Zeit vom 24. Februar bis zum 9. März 2011 während der Öffnungszeiten für jedermann zur Einsicht öffentlich aus.
Mit dem Ende der Auslegungsfrist (9. März 2011) gilt der Planfeststellungsbeschluss den Betroffenen und Einwendern als zugestellt. Innerhalb eines Monats nach diesem Termin kann Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht, Uelzener Straße 40, 21335 Lüneburg, erhoben werden.
Das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie hat am 11. Februar 2011 auf Antrag der E.ON Ruhrgas AG, die in Vertretung weiterer Firmen handelt, den Planfeststellungsbeschluss für die Errichtung und den Betrieb der „NEL" erlassen. Zweck der Erdgasfernleitung ist der Weitertransport eines Teils des mit der Ostseepipeline (Nord Stream) aus Russland angelandeten Erdgases. Die NEL soll einen Durchmesser von 1,4 Metern erhalten, mit einem Druck von bis zu 100 bar betrieben werden und ist auf eine Kapazität von 21.8 Milliarden Kubikmeter Gas pro Jahr ausgelegt.
Die geplante Leitung soll die Gemeinde Stelle auf ca. 5 km Länge durchqueren und insbesondere in den Bereichen Gegenhoopt, Schule Ashausen und Hornsberg in teilweise unmittelbarer Nähe der vorhandenen Wohnbebauung verlaufen.
gez. Wilcke
Bürgermeister