Der Rat der Gemeinde Stelle hat in seiner öffentlichen Sitzung am 03.04.2019 den Bebauungsplan „Suderbrook II“, 1. Änderung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch) als Satzung beschlossen. Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
Der Bebauungsplan wurde im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB aufgestellt.
Mit dem Tage der Veröffentlichung im Amtsblatt für den Landkreises Harburg tritt der Bebauungsplan „Suderbrook II“, 1. Änderung in Kraft.
Der Bebauungsplan „Suderbrook II“, 1. Änderung mit Begründung, kann auf der Internetseite www.gemeinde-stelle.de oder im Rathaus der Gemeinde Stelle, Unter den Linden 18, 21435 Stelle zu den Öffnungszeiten eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden.
Auf die Voraussetzung für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln in der Abwägung sowie auf die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen. Unbeachtlich werden demnach
- eine nach § 214 Abs. 1 Nummer 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
- eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und
- nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplans „Suderbrook II“, 1. Änderung schriftlich gegenüber der Gemeinde Stelle unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und Satz 2 sowie Abs. 4 BauGB wird hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in § 44 Abs. 3 Satz 1 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans „Suderbrook II“, 1. Änderung ist im anliegenden Kartenausschnitt durch eine schwarze, unterbrochene Linie kenntlich gemacht.
Übersichtsplan (genordet, ohne Maßstab)
ste/ed