Je eine Ausfertigung der gehobenen Erlaubnis liegt mit einer Ausfertigung der Unterlagen, die der Entscheidung zugrunde gelegt worden sind, in der Zeit
vom 07.05.2019 bis 20.05.2019 (einschließlich)
bei folgenden Stellen während der Dienststunden zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus:
- Stadt Buchholz, Rathausplatz 1, 21244 Buchholz
- Samtgemeinde Hanstedt, Rathausstraße 1, 21271 Hanstedt
- Samtgemeinde Hollenstedt, Hauptstraße 15, 21279 Hollenstedt
- Samtgemeinde Jesteburg, Niedersachsenplatz 5, 21266 Jesteburg
- Gemeinde Neu Wulmstorf, Bahnhofstraße 39, 21629 Neu Wulmstorf
- Gemeinde Rosengarten, Bremer Straße 42, 21224 Rosengarten
- Samtgemeinde Salzhausen, Rathausplatz 1, 21376 Salzhausen
- Gemeinde Seevetal, Kirchstraße 11, 21218 Seevetal
- Gemeinde Stelle, Unter den Linden 18, 21435 Stelle
- Samtgemeinde Tostedt, Schützenstraße 24, 21255 Tostedt
- Stadt Winsen (Luhe), Schloßplatz 1, 21423 Winsen (Luhe)
- Samtgemeinde Amelinghausen, Lüneburger Straße 50, 21395 Amelinghausen
- Stadt Schneverdingen, Schulstraße 3, 29640 Schneverdingen
- Gemeinde Bispingen, Borsteler Straße 4-6, 29646 Bispingen
- Landkreis Harburg (Abteilung Boden /Luft /Wasser), Schloßplatz 6, 21423 Winsen
Zusätzlich kann der Erlaubnisbescheid und die Unterlagen, die der Entscheidung zugrunde gelegt worden sind, über die Internetseite http://www.landkreis-harburg.de/hww
eingesehen werden. Für die Vollständigkeit und Übereinstimmung der im Internet veröffentlichten Unterlagen mit den amtlichen Auslegungsunterlagen wird keine Gewähr übernommen. Der Inhalt der zur Einsicht ausgelegten Unterlagen ist maßgeblich.
Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt die gehobene Erlaubnis den übrigen Betroffenen als zugestellt.
Gemeinde Stelle, 15.04.2019
ste/ed