Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Stelle hat in seiner Sitzung am 15.02.2017 den Entwurf des o.g. Bebauungsplanes gebilligt und beschlossen, die Öffentlichkeitsbeteiligung zum Entwurf des o.a. näher bezeichneten Bebauungsplanes nach § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Das Ziel der Planung ist in Fliegenberg eine neue Kindertagesstätte zu errichten. Durch den geplanten Neubau wird die bisherige Kindertagesstätte am Standort Fliegenberg 54 bedarfsgerecht ersetzt. Weiterhin soll perspektivisch in dem Plangebiet die Errichtung eines neuen Feuerwehrgerätehauses möglich sein. Um die bauleitplanerischen Voraussetzungen für diese Bauvorhaben zu schaffen, soll der Bebauungsplan „Fliegenberg- Nord (Kita/FW) aufgestellt und im Parallelverfahren der Flächennutzungsplan entsprechend angepasst werden.
Der Entwurf des Bebauungsplanes „Fliegenberg- Nord (Kita/FW)“ mit Begründung und Umweltbericht und bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegt in der Zeit vom
- März 2017 bis einschließlich 06. April 2017
im Rathaus der Gemeinde Stelle, Unter den Linden 18, 21435 Stelle zu den Öffnungszeiten
Montag, Mittwoch und Freitag in der Zeit von 8:30 – 12:00 Uhr,
Dienstag in der Zeit von 7:00 – 12:00 Uhr,
Donnerstag in der Zeit von 8:30 – 12:00 Uhr und von 14:00 – 18:00 Uhr, 1. Samstag im Monat in der Zeit von 8:30 – 12:00 Uhr sowie nach Vereinbarung,
öffentlich zur allgemeinen Einsicht aus.
Während der Öffentlichkeitsbeteiligung können von jedermann Anregungen und Bedenken schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können. Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass Anträge nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig sind, soweit mit ihnen Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Allgemeine Begründung zum Bebauungsplan „Fliegenberg- Nord (Kita/ FW)“ der Gemeinde Stelle.
- Planungsbüro Patt (2017): Allgemeine Begründung zum Bebauungsplan „Fliegenberg- Nord (Kita/ FW)“; Gemeinde Stelle (Stand: Februar 2017)
Der Umweltbericht enthält Informationen über die Betroffenheit und die Auswirkungen der Planungen auf die Schutzgüter: Mensch (Erholung und Immissionsschutz), Tiere und Pflanzen- biologische Vielfalt, Boden (Bodenversiegelung, Bodenschutz), Wasser (Ableitung des Oberflächenwassers), Klima und Luft, Landschaft, Kultur- und Sachgüter sowie die Darlegung der durch die Planung hervorgerufenen Eingriffe in Boden, Natur und Landschaft und deren Ausgleich.
- Planungsbüro Patt (2017): Umweltbericht zum Bebauungsplan „Fliegenberg- Nord (Kita/ FW)“; Gemeinde Stelle (Stand: Februar 2017)
- Stellungnahmen aus den Behördenbeteiligungen gemäß § 4 (1) BauGB:
- Landkreis Harburg (01.09.2016)
- Schleswig- Holstein Netz AG (20.08.2016 und 15.11.2016)
- Deich- und Wasserverband Vogtei – Neuland (30.09.2016)
Umweltbelang |
Umweltbelang / Thema |
Nummer der Quelle der umweltbezogenen Information |
Mensch/Gesundheit |
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(1),(2),(3.1),(3.2);(3.3) |
Tiere, Pflanzen, Biologische Vielfalt |
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(1),(2),(3.1) |
Boden |
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(1), (2),(3.1) |
Wasser |
|
(1),(2),(3.1),(3.3) |
Luft / Klima |
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(1), (2),(3.1) |
Kultur- und Sachgüter |
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(1),(2),(3.1) |
Landschaftsbild |
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(1), (2) |
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist im anliegenden Übersichtsplan durch eine schwarz unterbrochene Linie kenntlich gemacht.
Stelle, den 20.02.2017 |
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Isernhagen (Bürgermeister) |
(ste/fre)