Kommunalwahl am 11.09.2016
Wahlbekanntmachung und Aufforderung zum Einreichen von Wahlvorschlägen für die Gemeindewahl
Gemäß § 16 des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes –NKWG- in der Fassung vom 28.01.2014 und § 32 der Niedersächsischen Kommunalwahlordnung –NKWO- vom 05.07.2006 -jeweils in der z.Zt. gültigen Fassung-, gebe ich für die Wahl des Rates in der Gemeinde Stelle Folgendes bekannt:
I. Zahl der Vertreterinnen und Vertreter
Die Zahl der zu wählenden Ratsmitglieder beträgt 26. Die Höchstzahl der zu benennden Bewerberinnen und Bewerber je Wahlvorschlag beträgt 31.
II. Zahl und Abgrenzung der Wahlbereiche
Die Gemeinde Stelle bildet einen Wahlbereich.
III. Unterschriften für Wahlvorschläge
Jeder Wahlvorschlag muss von dem für das Wahlgebiet zuständigen Parteiorgan, von drei Wahlberechtigten der Wählergrupe oder von der wahlberechtigten Einzelperson unterzeichnet sein.
Wahlvorschläge, die der Unterstützung durch Wahlberechtigte bedürfen, müssen gemäß § 21 NKWG von mindestens 20 Wahlberechtigten der Gemeinde Stelle persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein.
Eine wahlberechtigte Person darf für jede Wahl nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen; die Gemeinde hat die Wahlberechtigung zu bestätigen. Die Wahlberechtigung muss im Zeitpunkt der Unterzeichnung gegeben sein und ist bei der Einreichung des Wahlvorschlags nachzuweisen. Hat jemand für eine Wahl mehr als einen Wahlvorschlag unterzeichnet, so sind dessen Unterschriften auf Wahlvorschlägen ungültig, die bei der Gemeinde nach der ersten Bestätigung der Wahlberechtigung zu prüfen sind (§ 21 Abs. 9 NKWG).
Gemäß § 21 Abs. 10 NKWG sind folgende Parteien, Wählergruppen und Einzelwahlvorschläge von der Verpflichtung zur Beibringung von Unterstützungsunterschriften befreit:
- Christlich Demokratische Partei Deutschland (CDU)
- Sozialdemokratische Partei Deutschland (SPD)
- BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE)
- Freie Demokratische Partei (FDP)
- DIE LINKE.Niedersachsen (DIE LINKE)
- Bürgerinitiative der Gemeinde Stelle e.V.(BIGS)
IV. Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen
Die Wahlvorschläge sind möglichst frühzeitig,
spätestens am 25.07.2016, 18.00 Uhr
bei der Gemeindewahlleitung der Gemeinde Stelle, Zimmer 14, Unter den Linden 18, 21435 Stelle, einzureichen.
V. Inhalt und Form der Wahlvorschläge
Die Wahlvorschläge sollen nach amtlichem Muster eingereicht werden. Inhalt und Form der Wahlvorschläge müssen den Vorschriften der §§ 21 ff. NKWG und der §§ 32 ff. NKWO entsprechen.
VI. Wahlanzeige
Parteien, die nicht unter Punkt III. aufgeführt sind, können als solche nur dann Wahlvorschläge einreichen, wenn sie gemäß § 22 Abs. 1 NKWG bis zum 90. Tag vor der Wahl (13.06.2016) bei der Niedersächsischen Landeswahlleiterin, Lavesallee 6, 30169 Hannover ihre Beteiligung an der Wahl angezeigt haben und der Landeswahlausschuss ihre Parteieigenschaft festgestellt hat. Auf die Bekanntmachung der Landeswahlleiterin vom 28.05.2015 (Nds.MBl. S. 585) wird hingewiesen.
Stelle, den 29.04.2016
(Hardekopf)
Gemeindewahlleiterin
(ste/fre)