Mietnebenkosten - Jede zweite Abrechnung falsch
26.10.2009Mietnebenkosten sind in vielen Fällen längst zur zweiten Miete geworden.
Die laufenden Kosten für Heizung, Wasser, Grundsteuer, Versicherung, Aufzug oder Hausmeister können bei einer Wohnung mit 80 Quadratmetern leicht 2.250 Euro im Jahr betragen. Nach Einschätzung der örtlichen Mietervereine ist jedoch jede zweite Abrechnung falsch, unvollständig oder nicht nachvollziehbar. Da lohnt es sich zu prüfen, ob die Ansprüche der Vermieter zu Recht bestehen.
Der Ratgeber "Mietnebenkosten", veröffentlicht von der Verbraucher-zentrale und dem Deutschen Mieterbund (DMB) in der ARD-Ratgeber-Reihe Recht, erklärt ausführlich, welche gesetzlichen und vertraglichen Grundlagen von Bedeutung sind und welche Betriebskosten überhaupt abgerechnet werden dürfen. Checklisten und Musterabrechnungen verdeutlichen, auf welche Punkte besonders zu achten ist.
Den Ratgeber „Mietnebenkosten"gibt es für 9,90 Euro in allen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale. Für zuzüglich 2,50 Euro (Porto und Versand) kommt er gegen Rechnung auch ins Haus.
Bestellmöglichkeiten: per Telefon 0211/38 09 555 montags bis freitags von
9 bis 16 Uhr, im Internet unter
www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de/link623251A.html oder über den Versandservice der Verbraucherzentralen, Adersstr. 78, 40215 Düsseldorf.
(see/ba)
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2. Weinfest im Olen Huus - So, 19.09.10
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Sitzungsraum des Johanniter-Kreisverbandes, Meckelfeld - Do, 09.09.10, 12 - 19 Uhr
Verkauf von Markenschuhen
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