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  • 07.09.2010
 
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Bekanntmachungen der Gemeinde Stelle

Die Niedersächsische Gemeindeordnung (NGO) bestimmt in § 6 Absatz 3, dass Satzungen von der Bürgermeisterin oder dem Bürgermeister zu unterzeichnen und öffentlich bekannt zu machen sind. Daneben gibt es weitere gesetzliche Anforderungen, wie z.B. in § 41 Absatz 4 NGO, amtliche Informationen, hier Zeit, Ort und Tagesordnung von öffentlichen Sitzungen des Rates und der anderen politischen Gremien der Gemeinde Stelle, ortsüblich bekanntzumachen.

Die Gemeinde Stelle wählt zur weiteren amtlichen Information der Öffentlichkeit ebenfalls die Form der Öffentlichen Bekanntmachung.

Logo Bekanntmachung

Die Hauptsatzung der Gemeinde Stelle enthält in § 13 die Bestimmungen zur Form der öffentlichen Bekanntmachung:

  • Satzungen und Verordnungen der Gemeinde Stelle werden im Amtsblatt für den Landkreis Harburg in Winsen (Luhe) bekannt gemacht.
  • Sonstige Bekanntmachungen werden durch Aushang in den gemeindlichen Bekanntmachungskästen veröffentlicht. Die Dauer der Bekanntmachung beträgt zwei Wochen, sofern nicht durch Gesetz etwas anderes bestimmt ist. Die Standorte der Bekanntmachungskästen sind in § 13 aufgelistet.
  • Zeit, Ort und Tagesordnung der öffentlichen Rats- und Ausschusssitzungen sind unverzüglich nach der Ladung zur Sitzung zu veröffentlichen. Die Aushangdauer endet mit Ablauf des Sitzungstages.
  • Zeit, Ort und Tagesordnung der öffentlichen Ortsratssitzungen sind unverzüglich nach der Ladung zur Sitzung zu veröffentlichen, die sich auf dem Gebiet des jeweiligen Ortsratsbereiches befinden. Die Aushangdauer endet mit Ablauf des Sitzungstages.


Unabhängig von den gesetzlichen Festsetzungen bzw. von Maßgaben der Hauptsatzung werden Öffentliche Bekanntmachungen der Gemeinde Stelle in das Internetangebot übernommen.


Neben dem Jahrgang 2008 soll das Internetarchiv auch die Bekanntmachungen der Jahre 2005-2007 enthalten. Diese stehen dadurch zur dauerhaften Informationsmöglichkeit bereit und sind über die Navigation erreichbar.


Es wird besonders darauf hingewiesen, dass kein Rechtsanspruch auf ein vollständiges Angebot der öffentlichen Bekanntmachungen besteht; rechtlich maßgebend sind die Veröffentlichungenen im Amtsblatt für den Landkreis Harburg.

Ansprechpartner/in



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