Die Dienstleistung ist unter der Bezeichnung "Sterbefallbeurkundung" erläutert.
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Die Dienstleistung ist unter der Bezeichnung "Sterbefallbeurkundung" erläutert.
Die Zuständigkeit liegt bei dem Standesamt der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in deren Bereich der Tod eingetreten ist.
Für die erste Urkunde 10,00 €;
Für jede weitere Urkunde im selben Arbeitsgang 5,00 €.
Eine Sterbeurkunde kann bis max. 30 Jahre nach dem Tod der Person ausgestellt werden.
Frau Sabine Heddendorp ![]() | |
Rathaus Gemeinde Stelle, Zimmer 04 Unter den Linden 18 21435 Stelle Telefon: 04174 61-24 Telefax: 04174 61-60 E-Mail: s.heddendorp@gemeindestelle.de | |
Frau Mareike Zimmermann ![]() | |
Rathaus Gemeinde Stelle, Zimmer 04 Unter den Linden 18 21435 Stelle Telefon: 04174 61-27 Telefax: 04174 61-60 E-Mail: m.zimmermann@gemeindestelle.de |