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Vorlage - DS-Nr. XVII/237  

Betreff: Grundstücksabwasseranlagen- und Gebührensatzung der Gemeinde Stelle vom 11.06.2009; 5. Änderungssatzung
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:M. Lenschow
Federführend:Fachbereich Bauen und Umwelt Bearbeiter/-in: Lenschow, Marina
Beratungsfolge:
Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss mit öff. Einrichtungen und Feuerschutz Vorberatung
23.01.2019 
16. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses mit öff. Einrichtungen und Feuerschutz ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
06.02.2019    33. Sitzung des Verwaltungsausschusses (nicht öffentlich)      
Rat Entscheidung
03.04.2019 
11. Sitzung des Gemeinderates ungeändert beschlossen   

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Sachverhalt:

Die Gemeinde Stelle ist verpflichtet, die Abfuhr und Entsorgung von Fäkalschlamm und Abwasser aus Kleinkläranlagen und abflusslosen Sammelgruben zu veranlassen. Hierfür bedient sich die Gemeinde einer Fachfirma. Der Entsorgungsvertrag mit der Firma hanseWasser GmbH, Bremen endete am 31.12.2018.

Mit den Gemeinden Hanstedt, Salzhausen, Rosengarten und Jesteburg wurde eine gemeinsame Ausschreibung vorgenommen. Diese Ausschreibung erfolgte zunächst öffentlich. Zwei Fachfirmen haben ein Angebot abgegeben. Diese Ausschreibung wurde wegen unangemessen hoher Preisabgaben aufgehoben. Eine weitere Ausschreibung erfolgte beschränkt. Es wurden 8 Fachfirmen aufgefordert ein Angebot abzugeben. 2 Fachfirmen haben ein Angebot abgegeben. Auch diese Ausschreibung wurde wegen zu hoher Preisabgaben aufgehoben.

 

Mit der Fa. hanseWasser konnte eine Einigung, im Rahmen einer freihändigen Vergabe, für einen neuen Vertrag erzielt werden. Dieser Vertrag wird vorerst für den Zeitraum 01.01.201931.12.2019 geschlossen und enthält eine Option für eine Verlängerung um ein weiteres Jahr. Die Gemeinde Stelle wird prüfen, ob nicht im Zusammenschluss mit anderen Kommunen die Abwasserentsorgung durch die Gemeinden selbst kostengünstiger durchgeführt werden kann.

Trotz des wirtschaftlichsten Angebotes durch die Firma hanseWasser werden sich die Gebühren für die Abfuhr von Fäkalschlamm erhöhen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die derzeitige und zukünftige Gebührensituation stellt sich wie folgt dar:

Gebühren

Bis 31.12.2018

Ab 01.01.2019

Bei der Bedarfsabfuhr für 1m³ entnommen

Fäkalschlamm bzw.

Abwasser 

 

38,24 €

 

50,90 €

Bei abflusslosen Sammelgruben für 1m³ entnommenes Fäkalschlamm bzw. Abwasser 

 

34,44 €

 

47,48 €

Für jeweils 5m zusätzliche Schlauchlänge, die über 50m hinausgeht

 

11,90 €

 

11,90 €

Notdienst-, Wochenend-, Feiertags- u. Abendzuschlag

 

178,50 €

 

238,00 €

 

Die neue Gebührenkalkulation vom 03.01.2019 für das Jahr 2019 ist beigefügt.

Die notwendige Anpassung der Benutzungsgebühren erfordert die Änderung der Grundstücksabwasseranlagen- und Gebührensatzung vom 11.06.2009, hier § 10 – Benutzungsgebühren.

Als Anlage 2 ist die 5. Änderungssatzung beigefügt.

 

 

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Beschlussvorschlag:

Der Rat beschließt die 5. Änderungssatzung zur Satzung der Gemeinde Stelle über die Beseitigung von Abwasser aus Grundstücksabwasseranlagen und die Erhebung von Benutzungsgebühren mit Inkrafttreten zum 01.01.2019.

 

 

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Anlage/n:

  1. Gebührenkalkulation
  2. 5. Änderungssatzung

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 zu Vorlage Fäkalienabfuhr 2019 (236 KB)      
Anlage 2 2 Satzungsänderung Fäkalschlammentsorgung 2019 (218 KB)      

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