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Auszug - Haushaltssatzung 2019 und Haushaltsplan 2019; - Erläuterungen einzelner Ansätze der Produkte   

7. Sitzung des Finanzausschusses
TOP: Ö 6.3
Gremium: Finanzausschuss Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Mo, 17.09.2018 Status: öffentlich
Zeit: 19:00 - 20:23 Anlass: Sitzung
Raum: Rathaus, Sitzungszimmer
Ort: Unter den Linden 18, 21435 Stelle
DS-Nr. XVII/195-01 Haushaltssatzung 2019 und Haushaltsplan 2019;
- Erläuterungen einzelner Ansätze der Produkte
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:D. NinnemannBezüglich:
DS-Nr. XVII/195
Federführend:Fachbereich Finanzservice Bearbeiter/-in: Ninnemann, Dagmar
 
Wortprotokoll

Frau Ninnemann erläutert die wichtigsten Erträge und Aufwendungen sowie Ein- und Auszahlungen des Haushaltsplanentwurfes 2019.

Der Haushaltsplanentwurf weist einen Überschuss in Höhe von 293.600 € aus. Durch die sich anschließenden Haushaltsberatungen wird dieser sich jedoch noch verändern, da u.a. in den Bereichen Schlüsselzuweisungen, Kreisumlage und Zinsaufwendungen sowie insbesondere im Bereich der Straßenunterhaltungsmaßnahmen von Abweichungen auszugehen ist. Für die Straßenunterhaltung enthält der Entwurf eine pauschale Summe, da hier der Beschluss zur Prioriätenliste abzuwarten ist.

 

Der Entwurf des Finanzhaushaltes beeinhaltet auch umfangreiche Investitionen. Zu deren Finanzierung wird es erforderlich sein, eine Kreditaufnahme einzuplanen. Nach dem Stand des Entwurfes beträgt der Kreditbedarf rund 4.500.000 €. Aufgrund der für das Jahr 2020 im Finanzplan vorgesehenen weiteren Kaufpreiszahlungen für das Bebauungsplangebiet Grasweg-West ist davon auszugehen, dass zumindest ein Teilbetrag nur für eine kurze Laufzeit aufzunehmen ist. Der vorliegende Entwurf enthält weder eine Kreditaufnahme noch die damit zusammenhängenden Zins- und Tilgungsleistungen.

 

 

Rm Ziegler fragt, inwieweit die Nutzungsänderung im B-Plangebiet Fachenfelde-Süd bei der Höhe der Grundsteuer A und B berücksichtigt wurde. Frau Ninnemann erklärt hierzu, dass eine Änderung der Besteuerung durch das Finanzamt grundsätzlich zum 01.01. des auf die Nutzungsänderung folgenden Jahres erfolgt. Da für das genannte Plangebiet noch keine abschließenden Entscheidungen getroffen wurden, berücksichtigt der Haushaltsplanentwurf auch keine Nutzungsänderungen.

 

Auf Nachfrage von Rm Adamczak bestätigt Bgm Isernhagen, dass es sich bei dem eingeplanten Zuweisungen für den Betrieb von Kindertagesstätten in Höhe von 158.000 € um Mittel des Landkreises an die Gemeinde handelt und hiermit nicht die Landesmittel an die Träger der Kindertagesstätten im Zusammenhang mit der Beitragsfreiheit der Kinderbetreuung gemeint sind.

Im Hinblick auf die mit den Trägern geschlossenen Defizitverträge sollen zeitnah Gespräche mit den Trägern erfolgen, u.a. um zu klären, welche Auswirkungen die Landeszahlungen auf die Betriebskostenzuschüsse der Gemeinde haben.

 

Frau Ninnemann erklärt auf Nachfrage von Rm Adamczak, dass für die Haushaltplanung bei allen investiven Maßnahmen als Anschaffungs- bzw. Herstellungsdatum der 01.07. angenommen wird, sodass für die einzuplanenden Abschreibungen und Erträge aus der Auflösung von Sonderposten von diesem Datum ausgegangen wird.

 

Bgm Isernhagen erläutert, dass die Herstellung der Straßenbeleuchtung Achterdeich sich auf den Abschnitt Steller Chaussee bis Achterdeicher Weg erstreckt, also den Bereich, für den Tiefbaumaßnahmen im Frühjahr 2019 vorgesehen sind. Frau Ninnemann ergänzt, dass die Herstellung der Straßenbeleuchtungsanlage erschließungsbeitragspflichtig ist. Da es sich um einen Deichverteidigungsweg und somit einseitig anbaubare Straße handelt, ist die Ermittlung der Beitragshöhe noch nicht abgeschlossen, wird aber vor Behandlung der Angelegenbeit im Fachausschuss vorliegen.

 

Auf Nachfrage, ob bereits Föderanträge von Vereinen und Verbänden vorliegen, teilt Bgm
Isernhagen mit, dass Anträge des TC Ashausen und der Musikschule Winsen vorliegen.

Der Schützenkorps Stelle hat mitgeteilt, dass ein Antrag auf Förderung eines Anbaus für den Bogensport erst im Jahr 2020 erfolgen soll. Der TC Stelle hat mitgeteilt, dass die von der Gemeinde bezuschusste Sanierung abgeschlossen ist und kein neuer Antrag gestellt würde.

Weitere Anträge liegen nicht vor, hier wird verwaltungsseitig nachgefragt.

 

Rm Ziegler möchte wissen, ob ein Verkauf des Feuerwehrgerätehauses Fliegenberg 1 a mögliche ist oder ob die Nutzung auf die jetzige eingeschränkt ist. Bgm. Isernhagen erklärt, dass auch andere Nutzungen des Objektes möglich sind.

 

Rm. Spaude weist darauf hin, dass laut Presseartikeln andere Gemeinden wie Winsen und Hanstedt viele Förderungen erhalten und regt an, für Vorhaben der Gemeinde - wie beispielsweise in Ashausen und die Ortskerngestaltung in Stelle - Fördermöglichkeiten in Anspruch zu nehmen. Bgm Isernhagen erläutert, dass nicht für alle Maßnahmen Förderprogramme bestehen und zudem neue Förderprogramme schnell überzeichnet sind.

Die Gemeinde hat in der Vergangenheit durchaus Fördermittel erhalten, wie z.B. Mittel der LNVG, des Bundes für die Sanierung der Badewasserpumpen oder der Heizkostenoptimierung der Grundschule Stelle. Ebenso sind Leader-Mittel z.B. für die Brücke Achterdeicher Weg geflossen.

Für die im Haushaltsplanentwurf aufgenommene Gewässer- und Ortsentwicklung Ashäuser Mühlenbach sind im Haushaltsjahr 2021 Förderungen von 50 % bzw. 90 % eingeplant worden.

Sofern konkrete Projektvorstellungen vorliegen, besteht die Möglichkeit,  auch über den Landkreis/die Beratungsfirma Mcon Auskünfte über Fördermöglichkeiten zu erhalten.

 

Rm Henke und Rm Adamczak bemängeln, dass noch immer keine geprüfte Eröffnungsbilanz und somit auch keine geprüften Jahresabschlüsse vorliegen.

Frau Ninnemann erläutert die Gründe dafür, dass die Eröffnungsbilanz erst jetzt vom Rechnungsprüfungsamt geprüft werden kann und weist darauf hin, dass die Jahresabschlüsse generell zeitnah nach ihrer Fertigstellung geprüft werden.

 

Rm Ziegler fragt nach der Schlussrechnung für die Kindertagesstätte Fliegenberg 31 c. Bgm Isernhagen erklärt, dass eine abschließende Aufstellung noch nicht möglich ist, aber eine Übersicht über die Kosten im Vergleich zur Kostenschätzung inklusiver der Kosten für die Straße zeitnah erstellt wird.

 

Nachdem weitere Fragen verschiedener Ratsmitglieder abschließend beantwortet wurden, wird der Haushaltsplanentwurf 2019 zur Beratung in die Fachausschüsse verwiesen.

 


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