Auszug - Einwohnerfragestunde
Herr Leube fragt zum zwischenzeitlich bereits fertiggestellten Bauvorhaben „Neue Straße 1“ an, ob die Größe des Wohnhauses und die Lage der Garage zur Neuen Straße den baurechtlichen Vorschriften entsprächen. Herr Ruschmeyer erläutert, dass das betreffende Grundstück innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsteils gelegen sei und somit das Vorhaben zulässig sei, wenn dieses sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Außerdem müsse das Vorhaben den Regelungen der Örtlichen Bauvorschrift über Gestaltung für den Ortsteil Ashausen entsprechen. Das Bauvorhaben wurde auf der Grundlage dieser Regelungen im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens von der Gemeinde und vom Landkreis Harburg positiv geprüft und eine Baugenehmigung erteilt.
Der Vorsitzende, Herr Neubauer, merkt ergänzend an, dass nach seiner Kenntnis die bunte Fassade des Gebäudes nicht im Einklang mit der Örtlichen Bauvorschrift über Gestaltung in Ashausen stehe. Er fordert, in Zukunft bei der Beurteilung von Bauvorhaben in diesem Ortsteil die aus der örtlichen Historie entwickelte Begründung für die einzelnen Regelungen der Bauvorschrift heranzuziehen und zu beachten.
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