Auszug - Neufassung der Vergnügungssteuersatzung
Kämmerin Ninnemann erläutert kurz den vorliegenden Entwurf der Vergnügungssteuersatzung und verweist darauf, dass die Neufassung insbesondere in der rechtlich unzulässigen pauschalen Besteuerung von Geldspielgeräten mit Gewinnmöglichkeit begründet sei. Sie führt weiterhin aus, dass mit der Neufassung der Satzung auch die Besteuerung von Tanzveranstaltungen entfallen soll.
Auf Nachfrage von Rm Henke teilt Kämmerin Ninnemann mit, dass sich die derzeitigen Einnahmen aus Vergnügungssteuer ohne die Besteuerung von Tanzveranstaltungen von rd. 5.000,-- EUR um 1.000,-- EUR verringern würden. Eine Prognose zu den übrigen Erträgen aus der Besteuerung von Geldspielgeräten könne aber aufgrund mangelnder Daten und „fehlender Mitwirkung“ der Spielgerätebetreiber nicht gemacht werden.
Es ergeht folgender Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt die der DS-Nr. XVI/089 beigefügte Satzung über die Erhebung von Vergnügungssteuer.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig dafür
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Veranstaltungstermine in Stelle
Leider liegen keine Veranstaltungen vor.